Kurtaxe & Gästebeitrag: Was Urlauber wissen und zahlen müssen
Kaum eine Urlaubsposition sorgt für so viele Fragen wie die Kurtaxe – auch Gästebeitrag, Kurbeitrag oder Tourismusabgabe genannt. Dabei ist das Prinzip einfach: Kur- und Erholungsorte finanzieren damit Angebote, die allen Gästen zugutekommen.
Was ist die Kurtaxe – und wofür wird sie verwendet?
Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die anerkannte Kur- und Erholungsorte von Übernachtungsgästen erheben dürfen. Bezahlt werden damit Strandreinigung und Rettungsschwimmer, Kurparks, Promenaden, Konzerte, Wanderwegepflege, Gästeservice und vieles mehr – Dinge, die kein Eintrittsgeld kosten, aber Geld kosten.
Wer muss zahlen – und wie viel?
Zahlungspflichtig sind in der Regel alle Übernachtungsgäste. Die Höhe legt jede Gemeinde selbst in ihrer Satzung fest; sie liegt meist im Bereich weniger Euro pro Person und Übernachtung und variiert oft nach Saison und Ortsteil. Verbreitet sind Ermäßigungen oder Befreiungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und Begleitpersonen – die genauen Regeln nennt Ihnen der Vermieter oder die Kurverwaltung. Kassiert wird fast immer über den Gastgeber: Er meldet seine Gäste und führt den Beitrag ab, deshalb steht die Kurtaxe häufig getrennt vom Mietpreis auf der Rechnung.
Die Gästekarte: Ihr Gegenwert
Mit der Zahlung erhalten Sie in den meisten Orten eine Gästekarte (Kurkarte) – und die kann richtig wertvoll sein: freier oder ermäßigter Eintritt in Schwimmbäder und Museen, kostenlose Kurkonzerte und geführte Wanderungen, Strandzugang, Ermäßigungen bei Bergbahnen. In etlichen Regionen ist sogar der öffentliche Nahverkehr für Gäste kostenlos – dort zahlt sich die Kurtaxe schon mit einer einzigen Busfahrt pro Tag aus. Fragen Sie bei der Ankunft gezielt nach den Inklusivleistungen; viele Gäste verschenken hier bares Geld.
Praktische Hinweise
- Fragen Sie bei der Buchung, ob die Kurtaxe im Preis enthalten ist oder vor Ort dazukommt – dann gibt es keine Überraschung.
- Halten Sie die Gästekarte bei Ausflügen griffbereit; kontrolliert wird etwa an Strandzugängen.
- Tagesgäste zahlen in manchen Orten einen eigenen (geringeren) Beitrag, etwa an Stränden.
- Die Kurtaxe ist rechtmäßig und keine Erfindung des Vermieters – er reicht sie nur weiter.
Kurz gesagt: Die Kurtaxe ist kein Ärgernis, sondern der Eintrittspreis für gepflegte Urlaubsorte – und mit einer gut genutzten Gästekarte holen Sie oft mehr heraus, als Sie einzahlen.
Kurtaxe, Citytax, Fremdenverkehrsabgabe – die Begriffe sortiert
Die Vielfalt der Namen verwirrt, dahinter stecken zwei Systeme: Die Kurtaxe/der Gästebeitrag wird pro Person und Nacht in anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben und finanziert Gästeleistungen – dafür gibt es die Gästekarte. Die Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer („Citytax“) einiger Städte ist dagegen eine Steuer, meist prozentual vom Übernachtungspreis, ohne direkte Gegenleistung. Und die Fremdenverkehrs- oder Tourismusabgabe zahlen mancherorts die Betriebe selbst – als Gast merken Sie davon höchstens indirekt etwas. Auf Ihrer Rechnung sollte immer klar stehen, was erhoben wird; im Zweifel fragen Sie den Vermieter, der die örtliche Satzung kennt.
So holen Sie das Maximum aus der Gästekarte
Legen Sie sich am Anreisetag das Gästekarten-Heft oder die Übersichts-Seite der Kurverwaltung neben den Frühstückstisch und markieren Sie, was zu Ihrem Urlaub passt: der freie Bus zum Wanderstart, das ermäßigte Meerwasserbad für den Regentag, die geführte Wattwanderung am Donnerstag. In Regionen mit umfangreichen Inklusivkarten lassen sich über eine Woche schnell namhafte Beträge sparen – vorausgesetzt, man weiß, was drinsteckt. Ihr Vermieter hat die Angebote meist im Kopf und kennt auch die Geheimtipps darunter.
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