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Kurtaxe & Gästebeitrag: Was Urlauber wissen und zahlen müssen

Kaum eine Urlaubsposition sorgt für so viele Fragen wie die Kurtaxe – auch Gästebeitrag, Kurbeitrag oder Tourismusabgabe genannt. Dabei ist das Prinzip einfach: Kur- und Erholungsorte finanzieren damit Angebote, die allen Gästen zugutekommen.

Was ist die Kurtaxe – und wofür wird sie verwendet?

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die anerkannte Kur- und Erholungsorte von Übernachtungsgästen erheben dürfen. Bezahlt werden damit Strandreinigung und Rettungsschwimmer, Kurparks, Promenaden, Konzerte, Wanderwegepflege, Gästeservice und vieles mehr – Dinge, die kein Eintrittsgeld kosten, aber Geld kosten.

Wer muss zahlen – und wie viel?

Zahlungspflichtig sind in der Regel alle Übernachtungsgäste. Die Höhe legt jede Gemeinde selbst in ihrer Satzung fest; sie liegt meist im Bereich weniger Euro pro Person und Übernachtung und variiert oft nach Saison und Ortsteil. Verbreitet sind Ermäßigungen oder Befreiungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und Begleitpersonen – die genauen Regeln nennt Ihnen der Vermieter oder die Kurverwaltung. Kassiert wird fast immer über den Gastgeber: Er meldet seine Gäste und führt den Beitrag ab, deshalb steht die Kurtaxe häufig getrennt vom Mietpreis auf der Rechnung.

Die Gästekarte: Ihr Gegenwert

Mit der Zahlung erhalten Sie in den meisten Orten eine Gästekarte (Kurkarte) – und die kann richtig wertvoll sein: freier oder ermäßigter Eintritt in Schwimmbäder und Museen, kostenlose Kurkonzerte und geführte Wanderungen, Strandzugang, Ermäßigungen bei Bergbahnen. In etlichen Regionen ist sogar der öffentliche Nahverkehr für Gäste kostenlos – dort zahlt sich die Kurtaxe schon mit einer einzigen Busfahrt pro Tag aus. Fragen Sie bei der Ankunft gezielt nach den Inklusivleistungen; viele Gäste verschenken hier bares Geld.

Praktische Hinweise

  • Fragen Sie bei der Buchung, ob die Kurtaxe im Preis enthalten ist oder vor Ort dazukommt – dann gibt es keine Überraschung.
  • Halten Sie die Gästekarte bei Ausflügen griffbereit; kontrolliert wird etwa an Strandzugängen.
  • Tagesgäste zahlen in manchen Orten einen eigenen (geringeren) Beitrag, etwa an Stränden.
  • Die Kurtaxe ist rechtmäßig und keine Erfindung des Vermieters – er reicht sie nur weiter.

Kurz gesagt: Die Kurtaxe ist kein Ärgernis, sondern der Eintrittspreis für gepflegte Urlaubsorte – und mit einer gut genutzten Gästekarte holen Sie oft mehr heraus, als Sie einzahlen.

Kurtaxe, Citytax, Fremdenverkehrsabgabe – die Begriffe sortiert

Die Vielfalt der Namen verwirrt, dahinter stecken zwei Systeme: Die Kurtaxe/der Gästebeitrag wird pro Person und Nacht in anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben und finanziert Gästeleistungen – dafür gibt es die Gästekarte. Die Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer („Citytax“) einiger Städte ist dagegen eine Steuer, meist prozentual vom Übernachtungspreis, ohne direkte Gegenleistung. Und die Fremdenverkehrs- oder Tourismusabgabe zahlen mancherorts die Betriebe selbst – als Gast merken Sie davon höchstens indirekt etwas. Auf Ihrer Rechnung sollte immer klar stehen, was erhoben wird; im Zweifel fragen Sie den Vermieter, der die örtliche Satzung kennt.

So holen Sie das Maximum aus der Gästekarte

Legen Sie sich am Anreisetag das Gästekarten-Heft oder die Übersichts-Seite der Kurverwaltung neben den Frühstückstisch und markieren Sie, was zu Ihrem Urlaub passt: der freie Bus zum Wanderstart, das ermäßigte Meerwasserbad für den Regentag, die geführte Wattwanderung am Donnerstag. In Regionen mit umfangreichen Inklusivkarten lassen sich über eine Woche schnell namhafte Beträge sparen – vorausgesetzt, man weiß, was drinsteckt. Ihr Vermieter hat die Angebote meist im Kopf und kennt auch die Geheimtipps darunter.

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Häufige Fragen

Muss ich Kurtaxe zahlen, wenn ich die Angebote gar nicht nutze?
Ja. Die Kurtaxe ist eine Abgabe für die Möglichkeit der Nutzung, nicht für die tatsächliche Nutzung – ähnlich wie der Rundfunkbeitrag. Entscheidend ist die Übernachtung im Erhebungsgebiet.
Zahlen Kinder auch Kurtaxe?
Das regelt jede Gemeinde selbst. Sehr verbreitet sind Befreiungen für jüngere Kinder und Ermäßigungen für ältere – die genauen Altersgrenzen stehen in der örtlichen Satzung oder auf der Gästekarte-Info.
Ist die Kurtaxe im Mietpreis der Ferienwohnung enthalten?
Meistens nicht – sie wird üblicherweise getrennt ausgewiesen und vor Ort oder mit der Endabrechnung bezahlt. Fragen Sie bei der Buchung nach, dann wissen Sie es sicher.
Was passiert, wenn ich keine Gästekarte habe?
An kontrollierten Stellen wie Strandzugängen kann der Zutritt verweigert oder ein Tagesbeitrag fällig werden. Die Karte bekommen Sie über Ihren Vermieter – bewahren Sie sie wie ein Ticket auf.
Warum ist die Kurtaxe in der Hauptsaison oft höher?
Viele Gemeinden staffeln nach Saison, weil dann auch die Kosten steigen – etwa für Rettungsschwimmer und Veranstaltungen. Die Staffelung steht in der jeweiligen Kurtaxsatzung.
Gibt es die Kurtaxe auch in Städten?
Ja, viele Städte erheben eine vergleichbare Abgabe, oft „Beherbergungssteuer“ oder „Citytax“ genannt. Die Systeme unterscheiden sich, das Prinzip – eine Abgabe pro Übernachtung – ist dasselbe.
Bekomme ich Kurtaxe zurück, wenn ich früher abreise?
Gezahlt wird nur für tatsächliche Übernachtungen. Reisen Sie früher ab, wird entsprechend weniger fällig – klären Sie die Abrechnung direkt mit Ihrem Vermieter.